Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe. Und um das sicherzustellen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Hebammenhilfe.
Auch die meisten privaten Krankenkassen begleichen diese Leistung. Dennoch empfehle ich, kurz Rücksprache mit der eigenen privaten Krankenkasse (bestenfalls schriftlich) zu halten, um auf Nummer sicher zu gehen.
Falls das von der Krankenkasse bezahlbare Leistungskontingent aufgebraucht ist, es aber dringend weiterer Betreuung bedarf, kann man meist ein ärztliches Attest über weitere Hebammenleistungen erhalten.
Darüber hinaus kann selbstverständlich die Hebammenleistung auch privat gezahlt werden.