Laut Mutterschaftsrichtlinien ist es empfohlen, bis zur 30. Schwangerschaftswoche einmal monatlich eine Vorsorge wahrzunehmen. Danach im 2-wöchentlichen Rhythmus bis zum errechneten Entbindungstermin. Hebammen und Gynäkolog*innen sind dazu berechtigt, die Vorsorge durchzuführen. Beim ersten Mal erhältst du deinen Mutterpass mit allen wichtigen Daten. Dieser ist bestenfalls während der gesamten Schwangerschaft mitzuführen. In einer Vorsorgeuntersuchung werden folgende Parameter regelmäßig erhoben:
- Blutdruckmessung,
- Gewichtskontrolle,
- Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß und Zucker,
- Hämoglobinbestimmung,
- Kontrolle des Stands der Gebärmutter,
- Kontrolle der kindlichen Herzaktionen,
- Feststellung der Lage des Kindes.
Ich kann gerne im Wechsel mit deiner/m Gynäkologin/en Vorsorgeuntersuchungen bei dir durchführen, wenn keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Doppelte Vorsorgen sind nicht möglich.
Rechte in Bezug auf die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen durch
eine Hebamme (PDF)